Netzwerk

Um eine zufriedenstellende Bearbeitung der Mandate zu gewährleisten und die Voraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu erfüllen, werden unsere Berater bei ihrer Arbeit durch mindestens eine Person mit Befähigung zum Richteramt – zumeist erfahrene Rechtsanwälte – betreut. Können wir ein Mandat aufgrund der Komplexität oder der Materie nicht betreuen, empfehlen wir dann geeignete Kanzleien, die sich Ihrem Anliegen annehmen.

Da wir auf die Zusammenarbeit mit Dritten angewiesen, sind vertrauen wir auf den Austausch, den Rat und die Unterstützung in einem Netzwerk von Rechtsanwälten, Beiräten und weiteren Kooperationspartnern.